Preise für Privatkunden

Zu einem guten Service gehört auch ein faires und transparentes Preismodell.

Bei mir sollen Sie sich nicht im Preisjungle verlaufen. Und da bekanntlich in der Kürze die Würze liegt, habe ich meine Preisliste auch entsprechend kurz und übersichtlich gehalten.

Jeder Auftrag erfolgt unabdingbar unter Einbeziehung der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Bitte nehmen Sie auch meine Widerrufsbelehrung für Fernabsatzverträge und Verträge außerhalb geschlossener Geschäftsräume zur Kenntnis.

Preisliste

Sämtliche folgenden Preise beinhalten 19 % Umsatzsteuer.

Allgemeine Erklärungen zur Preisgestaltung finden Sie im Anschluss an die Preisliste.

ArtikelPreis
Dienstleistungen
Dienstleistung je angefangener Viertelstunde
Hinweis: Bei Vor-Ort-Einsätzen wird die erste Stunde stets voll berechnet
14,75 €
Dienstleistung bei überdurchschnittlichem Anforderungsgrad je angefangener Viertelstunde
Hinweis: Bei Vor-Ort-Einsätzen wird die erste Stunde stets voll berechnet
ab 17,50 €
Erstellen einer Bit-für-Bit-Datensicherung
(Bei intakten Quelldatenträgern und bis zu 1 TB)
79,00 €
Datenrettung
(keine Hardware-Reparatur)
ab 149,00 €
Fernwartung
Fernwartungsgrundgebühr je Sitzung8,90 €
Fahrtkosten
An- und Abfahrt bis 5 km
Fahrtkostenpauschale bis zu 5 km Umkreis ab Geschäftssitz.
24,99 €
An- und Abfahrt bis 10 km
Fahrtkostenpauschale bis zu 10 km Umkreis ab Geschäftssitz innerhalb der Landeshauptstadt Hannover.
29,99 €
An- und Abfahrt bis 13 km
Fahrtkostenpauschale bis zu 13 km Umkreis ab Geschäftssitz innerhalb der Landeshauptstadt Hannover.
34,99 €
Allgemeine Fahrtkosten
An- und Abfahrtskosten für Einsatzorte, die nicht unter die vorbenannten Fahrtkosten fallen, sowie für sonstige Wegstrecken, die mit einem Fahrzeug zurückgelegt werden; Preis je angefangenem Kilometer.
Für An- und Abfahrt gelten mindestens die üblicherweise zeitlich schnellsten Wegstrecken hin und zurück zzgl. evtl. notwendiger Umwege ab Geschäftssitz.
Mindestpreis: 34,90 €
1,30 €
Dienstleistungszuschläge
(Gleichzeitig geltende Zuschläge werden miteinander addiert)
Abends-bis-morgens-Zuschlag (Mo.–So. 18:00–8:00 Uhr)+25 %
Nachtzuschlag (Mo.–So. 22:00–6:00 Uhr)+25 %
Samstagszuschlag (Sa. 0:00–24:00 Uhr)+50 %
Sonn-und-Feiertagszuschlag (Sonn- und Feiertage 0:00–24:00 Uhr)+100 %
Sämtliche Preise verstehen sich inkl. 19 % Umsatzsteuer. Irrtümer vorbehalten.
Preisliste für Privatkunden | Numba.one IT-Services Rüdiger Schmitt | Stand: 01.01.2024

Die Preisgestaltung

Die Abrechnung von Dienstleistungen erfolgt grundsätzlich im Viertelstundentakt; also je angefangener Viertelstunde.

Vor-Ort-Service

Eine Besonderheit ergibt sich bei Einsätzen vor Ort. Hier wird stets die erste Stunde voll berechnet. Darüber hinaus gilt der bewährte Viertelstundentakt.

Fernwartung

Eine weitere Besonderheit nehmen Fernwartungen für sich ein. Je Fernwartungssitzung fällt eine Fernwartungsgrundgebühr an.

Die Fernwartungsgrundgebühr soll die Kosten decken, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Fernwartungssoftware stehen. In meinem Fall ist das der Betrieb und die Wartung der für die Fernwartung notwendigen digitalen Infrastruktur. Hierzu zählt insbesondere das Betreiben eines eigenen Servers, der für das unkomplizierte Herstellen jeder Fernwartung benötigt wird.

Fahrtkosten

Die Kosten für die An- und Abfahrt zu Vor-Ort-Einsätzen sind innerhalb der Landeshauptstadt Hannover bis zu einer Luftlinie von 13 km ab meinem Geschäftssitz gestaffelt.

Für alle anderen Einsatzorte werden die Fahrtkosten je angefangenem Kilometer berechnet, wobei die Kosten mindestens 34,90 € betragen. Eine Ausnahme gilt für Einsatzorte, die zwar außerhalb Hannovers liegen, aber max. 5 km Luftlinie entfernt sind. Diese fallen unter die entsprechende Pauschale für innerhalb Hannovers.

Die Berechnung der Kosten für An- und Abfahrt je Kilometer werden zunächst die allgemein schnellsten Routen vom Geschäftssitz der Firma Numba.one IT-Services Rüdiger Schmitt bis zum Einsatzort sowie zurück berechnet. Für beide Routen gilt, dass die jeweilige Strecke auf den vollen Kilometer aufgerundet wird. Aus dieser sich ergebenden Gesamtstrecke folgt der grundsätzliche anzusetzende Preis für die Fahrtkosten des Einsatzes.

Manchmal kommt es jedoch vor, dass von der ursprünglichen Route abgewichen werden muss. Wird also die vorab ermittelte Fahrtstrecke überschritten, wird die tatsächlich zurückgelegte Wegstrecke zur Berechnung der Fahrtkosten herangezogen.

Zuschläge

Für Arbeiten, die außerhalb meiner allgemeinen Geschäftszeiten geleistet werden, erlaube ich mir, branchenübliche Zuschläge auf meine Dienstleistungen zu erheben.

Hierbei können sich einzelnen Zuschläge überschneiden, wenn diese in denselbem Zeitraum gültig sind. In diesem Fall werden die jeweils einschlägigen Zuschläge miteinander addiert.

Beispiel: Da der Nachtzuschlag immer dann zum Tragen kommt, wenn auch der Abends-bis-morgens-Zuschlag gilt, werden beide Zuschläge zusammengerechnet: 25 % + 25 % = 50 %.