Preisliste
Zu einem guten Service gehört auch ein faires und transparentes Preismodell. Darum ist die folgende Preisliste auch möglichst kurz und übersichtlich gehalten. Erläuterungen zur Abrechnung finden Sie im Anschluss an die Preisliste.
Bitte nehmen Sie auch meine Widerrufsbelehrung für Fernabsatzverträge und Verträge außerhalb geschlossener Geschäftsräume zur Kenntnis.
Die in diesem Dokument gelisteten Preise richten sich ausschließlich an Privatkunden (Verbraucher im Sinne des § 13 BGB). Für Geschäftskunden (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB) gelten gesonderte Preise und Bedingungen.
Artikel | Preis |
Dienstleistungen | |
Dienstleistung je angefangener Viertelstunde Hinweis: Bei Vor-Ort-Einsätzen wird die erste Stunde stets voll berechnet | 17,25 € |
Dienstleistung bei überdurchschnittlichem Anforderungsgrad je angefangener Viertelstunde Hinweis: Bei Vor-Ort-Einsätzen wird die erste Stunde stets voll berechnet | 23,80 € |
Erstellen einer Bit-für-Bit-Datensicherung (Bei intakten Datenquellen und bis zu 1 TB) | 79,00 € |
Datenrettung (keine Hardware-Reparatur) | ab 169,00 € |
Fernwartung | |
Fernwartungsgrundgebühr je Sitzung | 8,90 € |
Fahrtkosten | |
An- und Abfahrt bis 5 km Fahrtkostenpauschale bis zu 5 km Umkreis ab Geschäftssitz. | 30,00 € |
An- und Abfahrt bis 10 km Fahrtkostenpauschale bis zu 10 km Umkreis ab Geschäftssitz innerhalb der Landeshauptstadt Hannover. | 35,00 € |
An- und Abfahrt bis 13 km Fahrtkostenpauschale bis zu 13 km Umkreis ab Geschäftssitz innerhalb der Landeshauptstadt Hannover. | 40,00 € |
Allgemeine Fahrtkosten An- und Abfahrtskosten für Einsatzorte, die nicht unter die vorbenannten Fahrtkostenpauschalen fallen, sowie für sonstige Wegstrecken, die mit einem Fahrzeug zurückgelegt werden; Preis je angefangenem Kilometer. Für An- und Abfahrt gelten mindestens die üblicherweise zeitlich schnellsten Wegstrecken hin und zurück zzgl. evtl. notwendiger Umwege ab Geschäftssitz. Mindestpreis: 40,00 € | 1,55 € |
Dienstleistungszuschläge Jeder Abrechnungstakt, der innerhalb eines bezuschlagten Zeitraums beginnt, wird in voller Länge bezuschlagt. Pauschal abgerechnete Dienstleistungen werden in voller Höhe bezuschlagt, wenn ihr Ausführungsbeginn gemäß Kundenwunsch in den jeweiligen Bezuschlagungszeitraum fällt. Hinweis: Sich zeitlich überschneidende Zuschläge werden kumuliert | |
Abends-bis-morgens-Zuschlag (Mo.–So. 18:00–8:00 Uhr) | +25 % |
Nachtzuschlag (Mo.–So. 22:00–6:00 Uhr) | +25 % |
Samstagszuschlag (Sa. 0:00–24:00 Uhr) | +50 % |
Sonn-und-Feiertagszuschlag (Sonn- und Feiertage 0:00–24:00 Uhr) | +100 % |
Preisliste für Privatkunden | Numba.one IT-Services Rüdiger Schmitt | Stand: 01.02.2025
Die Abrechnung im Detail erläutert
Dienstleistungen werden grundsätzlich im Viertelstundentakt abgerechnet; also je angefangener Viertelstunde.
Jeder Auftrag erfolgt unabdingbar unter Einbeziehung der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der hier veröffentlichten Preisliste sowie dieser Erläuterungen.
Vor-Ort-Service
Vor-Ort-Einsätze mit einer Dauer von bis zu einer Stunde werden pauschal mit einer vollen Stunde berechnet (auch wenn der Termin viel früher endet). Termine, die länger dauern als eine Stunde, werden im bewährten Viertelstundentakt abgerechnet.
Fernwartung
Je Fernwartungssitzung fällt, zuzüglich der Dienstleistungskosten, eine Fernwartungsgrundgebühr an.
Die Fernwartungsgrundgebühr soll die Kosten decken, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Fernwartungssoftware stehen. Hierzu zählen insbesondere der Betrieb und die Wartung der für die Fernwartung notwendigen digitalen Infrastruktur wie zum Beispiel das Betreiben eines Servers, über den die Fernwartungssitzung vermittelt wird.
Fahrtkosten
Die Kosten für die An- und Abfahrt zu Vor-Ort-Einsätzen innerhalb der Landeshauptstadt Hannover sind bis zu einer Luftlinie von 13 km ab meinem Geschäftssitz mit drei Pauschalen gestaffelt.
Für alle anderen Einsatzorte werden die Fahrtkosten je angefangenem Kilometer berechnet, wobei die Kosten mindestens 40,00 € betragen. Eine Ausnahme gilt für Einsatzorte, die zwar außerhalb Hannovers liegen, aber max. 5 km Luftlinie entfernt sind. Diese fallen unter die entsprechende Pauschale für Einsatzorte innerhalb Hannovers.
Die Berechnung der Kosten für An- und Abfahrt je Kilometer werden zunächst die im Allgemeinen zeitlich schnellsten Routen vom Geschäftssitz der Firma Numba.one IT-Services Rüdiger Schmitt bis zum Einsatzort sowie zurück berechnet. Für beide Routen gilt, dass die jeweilige Strecke auf den vollen Kilometer aufgerundet wird. Aus dieser sich ergebenden Gesamtstrecke folgt der grundsätzlich anzusetzende Preis für die Fahrtkosten des Einsatzes.
Manchmal kommt es jedoch vor, dass von der ursprünglichen Route abgewichen werden muss (z. B. um einen Stau zu umfahren). Wird also die vorab ermittelte Fahrtstrecke überschritten, wird die tatsächlich zurückgelegte Wegstrecke zur Berechnung der Fahrtkosten herangezogen.
Zuschläge
In dringenden Ausnahmefällen können Sie meine Leistungen auch außerhalb meiner üblichen Geschäftszeiten in Anspruch nehmen. Hierfür fallen branchenübliche Zuschläge in oben bezeichneter Höhe an.
Abrechnung nach Zeit
Jeder abrechenbare Viertelstundentakt einer Dienstleistung, der innerhalb eines mit einem Zuschlag versehenen Zeitraums beginnt, wird in seiner vollen Höhe bezuschlagt. Mit anderen Worten: Im Rahmen der Abrechnung wird gezählt, wie viele Dienstleistungstakte innerhalb des Zuschlagzeitraums begonnen haben.
Beispiel 1 : Eine Dienstleistung beginnt am Montag um 17:55 Uhr und endet um 18:35 Uhr. Die geleistete Arbeitszeit beträgt 40 Minuten. Das entspricht insgesamt 3 Abrechnungstakten, wobei aber nur 2 davon nach 18:00 Uhr begonnen haben. Die 3 Abrechnungstakte ergeben rechnerisch also eine Dreiviertelstunde in Rechnung zu stellender Dienstleistung, wovon aber nur 30 Minuten mit dem Abends-bis-morgens-Zuschlag versehen werden, obwohl insgesamt aber 35 Minuten nach 18:00 Uhr gearbeitet wurden, was normalerweise ja 3 Takten entsprechen würde. Da die Zuschläge aber fest an die Abrechnungstakte der zugrundeliegenden Dienstleistung geknüpft sind, beginnt die Bezuschlagung hier eben nicht um Punkt 18:00 Uhr, sondern erst um 18:10 Uhr.
Beispiel 2: Die Dienstleistung beginnt am Dienstag um 07:58 Uhr und ist bereits um 08:05 Uhr beendet. Während die reine Arbeitszeit lediglich 7 Minuten beträgt. Abzurechnen wären hier – rein theoretisch und von aller vernünftigen Kulanz mal abgesehen – volle 15 Minuten Dienstleistung zuzüglich 25 % Abends-bis-morgens-Zuschlag. Obwohl also nur 2 Minuten innerhalb des Zuschlagfensters gearbeitet wurde, begann der Abrechnungstakt innerhalb dieses Fensters, sodass der Zuschlag (rein rechnerisch gesehen) fällig geworden ist.
Dienstleistungspauschalen
Fest bepreiste Dienstleistungen werden ebenfalls bemessen am Beginn ihrer Ausführung bezuschlagt. Das heißt, wünscht der Kunde, dass mit der Ausführung einer pauschal abzurechnenden DIenstleistung zu einem bestimmten, bezuschlagten Zeitpunkt begonnen werden soll, erhöht sich der Preis um den jeweiligen Zuschlag.
Zeitliche Überschneidungen
Um möglichst flexibel zu sein und ein faires Preismodell anbieten zu können, wurde das Preismodell so aufgebaut, dass sich bezuschlagte Zeiträume überschneiden können. In diesem Fall werden die jeweils einschlägigen Zuschläge kumuliert, also zusammengerechnet.
Beispiel: Da der Nachtzuschlag immer dann zum Tragen kommt, wenn auch der Abends-bis-morgens-Zuschlag gilt, werden beide Zuschläge zusammengerechnet: 25 % + 25 % = 50 %.